Der
Kolonnenweg ist von der DDR-Regierung willkürlich angelegt
worden,
ohne dass Rücksicht darauf genommen wurde,
ob sein Streckenverlauf über private Grundstücke führte.
Der
Kolonnenweg ist im Zuge der Grenzöffnung an vielen Stellen,
gemäß dem Mauergesetz,
an die rückübertragungsberechtigten Personen verkauft worden
und in deren Eigentum übergegangen.
Die Eigentümer (Grau/Klampfl und Sliwinski) der Grundstücke
in Asbach,
über die der ehemalige Kolonnenweg führt,
haben zunächst ihre Grundstücke nicht komplett eingezäunt,
sondern, im Hinblick auf ein verträgliches Miteinander,
die Wegführung für die Allgemeinheit offengehalten.
Sie
haben dadurch einen erheblichen Nachteil in Kauf genommen,
weil ihre Grundstücke quasi geteilt waren
(zusätzliche Zaunführung, Einbau von Toren,
die Last der Verkehrssicherungspflicht, etc.).
Am
07.02.2007 macht Andreas Klampfl der Gemeinde das Angebot,
„sein“ Stück Kolonnenweg
gegen ein anderes Gemeindegrundstück zu tauschen.
Die Gemeinde lehnt ab mit Verweis auf die zu erwartende
Flurneuordnung (zur FNO später mehr).
Als
es 2007/08 durch die Benutzung
des Kolonnenweges
mit landwirtschaftlichen Großfahrzeugen
auf den Grundstücken von Klampfl/Grau und Sliwinski
zu wiederholten Schäden an deren Weidezäunen kam
(im März 2008 ein Schaden von ca. 400€),
ist von den Eigentümern die Durchfahrt
für Fahrzeuge unterbunden worden,
durch Einrichtung einer Schranke.
Ein
großer Aufschrei unter den Benutzern war die Folge.
Polizei und Ordnungsamt wurden gerufen und Anzeigen erstattet.
Nach Prüfung der Sachlage wurden die Verfahren eingestellt,
weil die rechtlichen Voraussetzungen fehlten.
Auch
ich habe mich geärgert,
den Kolonnenweg in dem betroffenen Abschnitt
nicht mehr benutzen zu können.
Ich habe aber sehr schnell einsehen müssen,
dass die Eigentümer das Recht haben,
ihre
im Grundbuch
eingetragenen Grundstücke komplett einzuzäunen.
Ein Rechtsanspruch,
den Abschnitt weiter für die Allgemeinheit offenzuhalten,
besteht nicht.
Kommentar
GR Heinz Thomas:
Die Schäden an den Zäunen
habe Andreas Klampfl nur vorgetäuscht, bzw. selbst herbeigeführt,
um einen Grund für die Sperrung zu haben.
Das sei gleichzusetzen mit dem Verhalten Nazi-Deutschlands,
das 1939 den Überfall auf den Sender Gleiwitz so erscheinen
ließ,
als seien Polen die Angreifer gewesen,
und dies als Vorwand nahmen für den Angriff auf Polen.
Diese
Unterstellung, Andreas Klampfl würde mit „Nazi-Methoden“
arbeiten,
war ein weiterer Nadelstich gegen ihn
und ist als weitere psychische Verletzung zu werten.
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